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Immer wieder kommt es zu Falsch- oder Fehlinformationen bezüglich der Rentenbezüge- und seines Anspruchs, welche sich dann hartnäckig in den Köpfen der Menschen festsetzen. Warum glauben so viele Rentenzahler zum Beispiel immer noch, dass für verwitwete Ehemänner das Hinterbliebenenrecht nicht wirksam ist? Fakt ist nämlich, dass seit der Hinterbliebenenreform im Jahr 1986 Frauen und Männer in der Rentenversicherung gleichberechtigt sind und damit Anspruch auf die Rente des verstorbenen Ehepartners hat, wenn dieser entweder schon Rente gezahlt oder bis zu seinem Tod mindestens fünf Jahre rentenversichert war. Mit der DWS BasisRente Premium wäre der Hinterbliebene Ehepartner versichert und auch eingetragenen Lebenspartnern würden Hinterbliebenenrentenansprüche zustehen. Damit in Zukunft eine bessere Aufklärung stattfinden kann, müssen mehr Informationen von den Versicherungsanstalten selbst unternommen werden. Die DWS BasisRente Premium bietet ein Modell an, welches umfangreich informiert und darüber hinaus eine umfangreiche Altersvorsorge anbietet. Auch räumt sie mit den hartnäckigen Irrtümern über die Altersvorsorge und das Rentensystem im Allgemeinen auf, indem sie kompetent und eloquent ihre Kunden berät. Ganz wichtig und zudem auch sehr beruhigend zu wissen, und hoffentlich nie wieder vergessen wird, dass verwitwete Ehemänner einen Anspruch auf die sogenannte Witwenrente haben. Im umgekehrten Fall verhält es sich selbstredend genau nach dem gleichen Prinzip.
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