Die Lebensversicherung ist eine Versicherung, bei der eine Versicherungsleistung im Fall des Todes während einer
bestimmten Zeit oder des Erlebens eines bestimmten Zeitpunktes einer bestimmten Person erbracht wird. Damit wird das Todesfallrisiko einer oder mehrerer Personen, des Versicherten,
wirtschaftlich abgesichert. Als Lebensversicherungen werden nur Individualversicherungen bezeichnet, im Unterschied zur Sozialversicherung, die auch
ähnliche Risiken absichert, aber nicht auf einem so genannten Versicherungsvertrag beruht. Lebensversicherungen gehören zu den Personenversicherungen, da das versicherte
Risiko direkt in der Person liegt. Sie wird fast ausschließlich als Summenversicherung abgeschlossen, d. h. die Versicherungsleistung wird bei Eintritt des
Versicherungsfalls in Höhe einer vorher festgelegten Versicherungssumme erbracht. Die Höhe des durch den Versicherungsfall tatsächlich entstandenen
Schadens spielt dabei keine Rolle. Je nach vertraglicher Vereinbarung kann auch der Eintritt schwerer Krankheiten, die Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit oder
andere, direkt mit dem menschlichen Leben zusammenhängende Gefahren als Versicherungsfall bestimmt sein und damit eine Leistung auslösen.
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